Förderung unternehmerisches Know-How für KMU’s und Unternehmen in Schwierigkeiten
förderung von beratungsleistungen für KMU’s und Unternehmen in schwierigkeiten
Mit der „Förderung unternehmerischen Know-hows“ werden durch das BMWi und den Europäischen Sozialfonds folgende Unternehmensgruppen gefördert:
- Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten, die als Bemessungsgrundlage herangezogen wird, sowie dem Standort des Unternehmens. Bei maximal förderfähige Beratungskosten von 4.000 € kann hierbei ein maximaler Zuschuss von 3.200 € durch das BMWi gefördert werden.
Bei den maximal förderfähigen Beratungskosten können mehrere Beratungen in Anspruch genommen und bezuschusst werden. Die Bemessungsgrundlage gilt hierbei nur innerhalb der Beratungsart.
Jung- und Bestandsunternehmen können demnach eine Förderung für mehrere allgemeine Beratungen und zusätzlich mehrere spezielle Beratungen in Anspruch nehmen.
Unternehmen in Schwierigkeiten können mehrere Unternehmenssicherungs- und zusätzlich mehrere Folgeberatungen fördern lassen – jedoch gilt dies immer nur im Rahmen der Bemessungsgrundlage.
Wenn ihr unternehmen hilfe braucht unterstützen wir sie dabei gerne mit folgenden beratungsleistungen:
Finanzielle Beratung, wie z.B.
- Berechnung von Investitionsbedarf und Rentabilität
- Überprüfung der Liquidität
- Entwicklung einer Finanzierungsstrategie
- Klärung der Kapitalbeschaffung
- Eventuelle Finanzierung durch Umschichtung von Kapital etc.
Organisatorische Beratung, wie z.B.
- Unternehmerische Ausrichtung / Strategie
- Umstrukturierung
Wirtschaftliche Beratung, wie z.B.
- Verbesserung der Firmenkonzeption
- Standort & Wettbewerb
- Marketing & Vertrieb
- Geschäftserweiterung
- Nachfolge
Unternehmenssicherungsberatung, wie z.B.
- Unternehmen in Schwierigkeiten können einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistung- und Wettbewerbsfähigkeit bekommen
- Zusätzlich kann eine weitere allgemeine Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden
Innovationsberatungen zur Klärung von Chancen und Risiken der Innovation sowie Anwendung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen
Kooperationsberatungen zur zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit, um die Innovationskraft und Leistung Ihres Unternehmens zu steigern
Wenn Sie mehr zu den Fördermaßnahmen wissen wollen oder weitere Informationen zu unseren Beratungsleistungen benötigen, sprechen Sie uns gerne an!
E-Mail: info@hanse-excecutives.de
Telefon: +49 41212915521